Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge und Teil des Dreisäulenkonzeptes, welches wiederum auf unserem Sozialversicherungsnetz basiert. Sie ist obligatorisch und sichert Ihren Existenzbedarf und der Ihrer Angehörigen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall.
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule unseres Sozialsystems. Sie basiert auf dem Bundesgesetz über die „berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“, das seit 1985 in der Schweiz in Kraft ist. Als so genannte Pensionskasse dient sie dazu die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards bei Erwerbsausfall für Sie und Ihre Angehörigen zu ermöglichen.
Als Ergänzung zur staatlichen (1. Säule) und zur beruflichen Vorsorge (2. Säule) wurde 1972 die private Vorsorge in der Bundesverfassung verankert. Diese 3. Säule dient dazu, Ihren individuellen Lebensstandard abzusichern und eventuelle Einkommenslücken zu füllen, die durch die ersten beiden Säulen entstehen.